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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus über einem talseitig geschosshohen Werksteinsockel, der in jüngerer Zeit erneuert wurde. Das Fachwerkgefüge ist stockwerkweise mit leichten Überständen abgezimmert und wird mittels Mannfiguren an den Eckständern sowie breiten Fußbändern an den mittleren Bundständern ausgesteift. Das in der Mitte des 18. Jahrhundert errichtete Wohnhaus zeigt nur wenige Schmuckformen. Allein die Kopfwinkelhölzer sind mit Rankenwerk beschnitzt. Nach oben abgeschlossen wird das Haus durch einen doppelt überkragenden Giebel mit Krüppelwalm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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