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Dreigeschossiges, giebelständiges, über einem in jüngerer Zeit massiv erneuerten Erdgeschoss errichtetes Fachwerkwohnhaus. Die giebelständige Hauptfassade ist zu jeweils drei Fensterpaaren je Geschoss gegliedert und verfügt über stärkere Geschossüberkragungen der Obergeschosse und des Giebels, dessen oberes Drittel noch einmal überkragt. Zwischen den Fensterpaaren zeigen sich die Köpfe der ursprünglichen Längsunterzüge des Gebäudes. Die Hauptfassade ist gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit einer Verblechung in Holzschindelimitat versehen worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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