Neustädter Straße 18
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Neustädter Straße 18
Wohn- und Geschäftshaus
Flur: 57
Flurstück: 32/1

Giebelständiges, dreigeschossiges Fachwerkhaus des 18. Jahrhunderts mit jüngerem Ladeneinbau im Erdgeschoss. Die verputzte Hauptfassade des vierachsigen, von jeweils zwei Fensterpaaren je Geschoss gegliederten Fachwerkhauses, zeigt noch immer deutliche Geschossüberstände, die sich auch im Giebel fortsetzten. Fenster und Mittelunterzüge sind noch in situ erhalten und deuten auf eine noch weitgehend vorhandene ursprüngliche Raumstruktur in den Obergeschossen hin. Im Jahre 1929 ließ der damalige Besitzer, der Schuhmachermeister Heinrich Winter, das gesamte Gebäude um einen Meter anheben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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