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Die Fassade des im Kern 1623 errichteten, dreigeschossigen, giebelständigen Fachwerkhauses über einem hohen, in jüngerer Zeit veränderten Erdgeschoss mit Ladeneinbauten ist als Sachteil Kulturdenkmal. Die Obergeschosse zeigen noch eine leichte Überkragung, die durch die profilierten Stichbalkenköpfe und Füllhölzer noch betont wird. Das Fachwerkgefüge ist gekennzeichnet durch flache gerade Dreiviertelstreben, die zum Teil noch mit Kopfwinkelhölzern versehen sind. Außerdem sind die Brüstungsfelder mit Diagonalstreben, einem Andreaskreuz und zwei Rautenfüllungen geschmückt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |