Neustädter Straße 52
Neustädter Straße 52, Keller
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Neustädter Straße 52
Wohn- und Geschäftshaus und Gewölbekeller
Flur: 57
Flurstück: 52

Das große, dreigeschossige, zur Neustädter Straße traufständige Fachwerkhaus über älterem Gewölbekeller prägt an einer städtebaulich hervorgehobenen Stelle, einer platzartigen Erweiterung der Straße am Übergang von Neustadt zur Ritterstraße den Straßenraum. Über einem seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts für einen Ladeneinbau veränderten Erdgeschoss erheben sich zwei leicht überkragende Obergeschosse, deren Gebälkzonen durch die profilierten Schwellen und Füllhölzer besonders betont sind. Das Fachwerkgefüge des im späteren 18. Jahrhundert errichteten Gebäudes wird durch Mannfiguren an den Eckständern sowie Diagonalstreben und Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern verdichtet und geschmückt. In der Mitte des Satteldaches erhebt sich zur Neustädter Straße ein zweiachsiges, übergiebeltes Zwerchhaus. Die Optik der platzartigen Straßenerweiterung wird jedoch besonders von der hohen Giebelfassade mit ihrem doppelt überkragenden Giebel mit Krüppelwalm dominiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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