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Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus mit Krüppelwalm. Das ursprünglich im mittleren 19. Jahrhundert errichtete und seit 1901 von einer jüdischen Familie im Erdgeschoss als Ladenlokal genutzte Haus verfügt über ein ohne Sockel am Boden ansetzendes Fachwerkgefüge und ist einfach, ohne Geschossüberstände aufgebaut und an den Ecken mit geschosshohen Streben versehen. In den vierachsigen Obergeschossen sind die Fenster zu je zwei Paaren angeordnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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