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Zweigeschossiges traufständiges Fachwerkhaus auf hohem, in jüngerer Zeit veränderten Werksteinsockel. Das von einem breiten, in der Mitte des Satteldaches aufgestellten Zwerchhaus überragte Wohnhaus wurde in einfachem Fachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern ohne Geschossüberkragungen in der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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