Pferdemarkt 10
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Pferdemarkt 10
Wohnhaus, ehem. zwei getrennte Häuser
Flur: 48
Flurstück: 121/3

Die Hausnummer 10 besteht aus zwei ehemals getrennten Fachwerkhäusern unterschiedlicher Bauzeit, die über einem gemeinsamen älteren Keller errichtet wurden. Der rechte Gebäudeteil, die Ecke zum Scharwinkel markierend, ist ein dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus mit leicht überkragenden Geschossen und doppelt überkragendem Giebel unter einem Krüppelwalm. Das repräsentative Wohnhaus erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und wird an der linken Gebäudeseite über eine Freitreppe erschlossen. Das dichte Fachwerkgefüge zeigt vollständige Mannfiguren an den mit Kartuschen beschnitzten Eckständern sowie Diagonalstreben in den Brüstungsgefachen. Besonders reich ausgestaltet sind die Gebälkzonen mit profilierten Rähmen und Schwellen sowie fast vollplastischen Stabprofilen in den Füllbrettern. An dieses repräsentative Bürgerhaus des 18. Jahrhunderts wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts der heutige linke Gebäudeteil wohl als Ersatz für einen älteren Bau angefügt. Es handelt sich hierbei um ein dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus mit breitem übergiebelten Zwerchhaus. Das auf hohem Werksteinsockel errichtete Gebäude verzichtet weitgehend auf Zierformen und zeigt ein konstruktives Fachwerkgefüge mit minimalen Geschossüberständen und schmalen, geschosshohen Streben. Gemeinsam bilden die beiden Häuser allein schon durch ihre Größe eine städtebauliche Blickdominante am mittleren Pferdemarkt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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