Pferdemarkt 20, Steinhaus
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Pferdemarkt 20, Steinhaus
Pferdemarkt 20, Steinhaus, historisches Foto, Vorzustand
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Pferdemarkt 20
Sachteil Fassade und Keller , Steinhaus
Flur: 48
Flurstück: 100/7

Das um 1270 wohl durch den Bürgermeister Werner Frieling erbaute Steinhaus ist das letzte bürgerliche Gebäude der Stadt Frankenberg, das den großen Brand im Jahre 1476 überlebt hat. Erstmals urkundlich erwähnt wurde das Haus als Besitz des Subdiakons Otto Friling im Jahre 1319. 1331 ging das Eigentum an den Landgrafen über, der es 1334 an Siegfried Friling ausgab. Seit 1345 lebten Burgmannen in dem Gebäude. Die letzte Burgmannenfamilie Huck verkaufte es 1481 an die Stadt Frankenberg. Im folgenden Jahr wurde es von Heinrich Schwalm erworben und im Jahre 1485 mit einem mit Wappen und Datum versehenen Kamin ausgestattet. Nach dem Brand diente es zeitweise dem Rat der Stadt als Unterkunft, bis dieser in das nach dem Brand zu Beginn des 16. Jahrhunderts neu errichtete Rathaus umzog. Von 1625 bis 1706 diente es dann vorübergehend als Hospital. 1945 ist die gesamte Rückfront des Hauses eingestürzt und mußte erneuert werden. Das Gebäude wurde 1976 umfassend saniert und entkernt, wobei der gotisierende Treppengiebel nach alten Stichen rekonstruiert wurde.

Die in Bruchstein errichtete Vorderfassade mit ihrem charakteristischen Stufengiebel und den mit Sandsteinlaibungen versehenen spätmittelalterlichen Fensterpaaren dominiert bis heute als städtebaulich markanter Bezugspunkt das untere Ende des Obermarktes. Diese Fassade sowie der ursprüngliche Keller sind als Sachteile Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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