Ritterstraße 5/7
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Ritterstraße 5
  • Ritterstraße 7
Wohnhaus
Flur: 55
Flurstück: 4/1

Großes, dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus über einem hohen Werksteinsockel mit verschiefertem Giebel und Mansarddach. Das regelmäßige Fachwerkgefüge zeigt Mannfiguren mit gegenläufigen Fußbändern an allen Bundständern sowie Diagonalstreben in den Brüstungsfeldern der mittleren Fenster. Bei dem 1776 mit einer glatten Fassade erbauten Haus zeigen sich Zierformen und Schnitzwerk nur an den in Teilen erhaltenen, stark profilierten, aus den Ständern ausgestemmten Rahmen der ehemaligen Haustür. Am Rähm des Erdgeschosses befindet sich folgende ausführliche Inschrift: „In Gottes Namen erbaut von Herrn Carl Friedrich Zumben hiesgen fürstlich Berg und Mühlen Inspectore Anno 1776 MDCCLXXVI ... sind höchsten Schutz und Hand der bewahr es mit den darinnen vor allen Ubel und Brand“.An der linken Seite des Hauses ist im Jahre 1920 ein Wirtschaftsgebäude angefügt worden, das über ein Erdgeschoss aus Werkstein mit mehreren segmentbogigen Toren sowie über ein Fachwerkobergeschoss mit einfachem konstruktiven Gefüge mit Mannfiguren verfügt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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