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Zweigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus an der Ecke zur Steingasse. Über einem massiv gemauerten Erdgeschoss mit großen korbbogigen Schaufenstern und einem übereck gestellten Eingang erhebt sich ein Fachwerkgeschoss mit einfachem, historische Fachwerkformen zitierendem Gefüge und abgerundeter Ecke, die von einem ebenso abgerundeten Zwerchhaus mit Zeltdach überhöht wird. Das 1910 von Himmelmann und Wieland als Wohnhaus und Konditorei errichtete Gebäude markiert an städtebaulich hervorgehobener Eckposition die Einmündung der Steingasse in die Ritterstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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