Ritterstraße 14
Ritterstraße 14
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
  • Ritterstraße 14
Wohn- und Geschäftshaus
Flur: 52
Flurstück: 1/12

Aus zwei Bauteilen bestehendes, in historisierenden Formen errichtetes, dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus. Der erste 1902 von Ferdinand Gilbert an der Ecke zur Steingasse errichtete Bau ist im Erdgeschoss und Treppenhaus massiv gemauert und verputzt, die Fenster mit Werksteinlaibungen versehen. Die beiden Obergeschosse wurden in Fachwerk aufgeführt und sind zur Steingasse mit zwei, zur Ritterstraße mit einem Zwerchgiebel bekrönt, wobei der Zwerchgiebel an der Ritterstraße mit einem aufwendig beschnitzten Freigespärre zusätzlich optisch hervorgehoben ist. 1914 ersetzte der Bauherr das Nebengebäude in der Ritterstraße durch einen Neubau, der direkt an das erste Gebäude anschließt und dessen Bauformen übernimmt. Auch hier erheben sich über einem massiv gemauerten Erdgeschoss zwei Fachwerkobergeschosse, die von einem Zwerchgiebel abgeschlossen sind. Das Fachwerk beider Bauteile zitiert unterschiedlichste historische Fachwerkgefüge und Zierformen und fügt sie zu einem neuen Ganzen zusammen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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