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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus, dessen untere Geschosse in Ständerbauweise errichtet wurden. An der breit gelagerten, fünfachsigen Fassade sind die seitlichen Fenster zu Paaren zusammengefasst. Das Gefüge des im Kern noch aus dem 17. Jahrhundert stammenden Gebäudes wird durch unterschiedlich lange und dicke Streben, zum Teil mit langen Kopfbändern ausgesteift. Das zweite Obergeschoss kragt über und ruht auf einer breiten Gebälkzone mit profiliertem Rähm, Schwelle und als Stabprofil gearbeiteten Füllhölzern. Dieses Stockwerk wurde durch Dreiviertelstreben mit Kopfbändern sowie Diagonalstreben in einigen Brüstungsfeldern ausgesteift und im 19. Jahrhundert mit einem Zwerchhaus versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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