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Aus drei Teilen bestehendes Einhaus. Der linke Teil, der zugleich als Wohnteil genutzt wird, ist im Erdgeschoss in jüngerer Zeit massiv erneuert worden. Das Fachwerk des Obergeschosses zeigt die für die Mitte des 19. Jahrhunderts typische einfache konstruktive Aufteilung und geschosshohe Streben. Der bau- und zeitgleiche Mittelteil verfügt im Erdgeschoss noch über Fachwerk, das dem des Wohnteils entspricht. Der rechte Gebäudeteil unterscheidet sich durch seine Fachwerkstruktur grundsätzlich von den Wohnteilen. Er wurde 1823 errichtet und wird durch kräftiger dimensionierte Hölzer, eine ausgeprägte Gebälkzone über dem Erdgeschoss sowie mehrere Mannfiguren an Eck- und Bundständern bestimmt. Das Rähm ist hier mit einer Inschrift versehen, die aber durch das Anbringen eines neuen Tores an der Scheuneneinfahrt nur noch teilweise lesbar ist: "...Feinde in der Noth ... gen fünf und zwansig auf ein Loth - so gehn ihrer fünfzig auf ein quintlein - Anno 1823"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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