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Dreigeschossiges, zur Ritterstraße giebelständiges Fachwerkhaus mit stark überkragenden Obergeschossen. Das dichte Fachwerkgefüge zeigt noch heute die ehemals starke Durchfensterung des Hauses mit breiten Fensterbändern an. Ausgesteift ist das Gefüge durch Mannfiguren an den Eckständern und breiten Fußbändern an den Bundständern. Das aus der Zeit um 1700 stammende Gebäude wurde im 18. Jahrhundert bergseitig um einen kleinen, dreigeschossigen Anbau verlängert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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