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Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus mit stark überkragenden Obergeschossen und einem doppelt überkragenden Giebel mit Krüppelwalm. Das steile Satteldach und die an Trauf- und Giebelseite noch in ursprünglicher Position befindliche Durchfensterung zeigen an, dass es sich bei diesem Gebäude um ein Fachwerkhaus aus dem frühen 18. Jahrhundert handelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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