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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus mit einfachem Satteldach. Die Straßenfassade des Hauses ist gekennzeichnet durch starke Geschossüberstände der insgesamt niedrigen Geschosse. Das Fachwerkgefüge, das den Überkragungen zum Trotz wohl erst um die Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden ist, wird durch lange Dreiviertelstreben mit Kopfwinkelhölzern sowie Diagonalstreben in einigen Brüstungsgefachen ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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