Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
An städtebaulich hervorgehobener Stelle, direkt hinter der ehemaligen Teichpforte errichtetes, zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus aus dem Jahre 1707 mit hohem Erdgeschoss über einem flachen Werksteinsockel. Straßenseitig ist das Erdgeschoss bis in den Bereich des Kellers herabgezogen und wird durch Dreiviertelstreben ausgesteift. Das Obergeschoss kragt leicht über und verfügt an der Traufseite über fast geschosshohe Streben mit gegenläufigen Kopfbändern. Giebel und Obergeschoss der Straßenfassade sind vollständig verschiefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |