Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Breit gelagertes, zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus aus dem Jahre 1815 mit Krüppelwalmdach und leichten Geschossüberkragungen. Das regelmäßig stockwerkweise verzimmerte Fachwerk wird an den beschnitzten Eckständern durch Mannfiguren und in der Mitte der Giebelfassade durch Dreiviertelstreben ausgesteift. Besonders an der fünfachsigen Giebelfassade wird die Gebälkzone mit profilierten Stichbalkenköpfen und gerundeten Füllhölzern betont. Auf der Schwelle des Obergeschosses befindet sich folgende Inschrift: "Aufgestellt von de Zimmermeister Johannes Brand von Neuykirchen den 5.ten Mey 1815"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |