Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, traufständiges Einhaus aus der Zeit um 1800. Das hohe Erdgeschoss beherbergt an der rechten Seite noch zwei geschosshohe Toreinfahrten und ist im Wohnteil an der linken Gebäudeseite in jüngerer Zeit massiv erneuert worden. Über einem breiten Gebälk erhebt sich mit leichter Überkragung ein Fachwerkobergeschoss, das mit Dreiviertelstreben und Kopfwinkelhölzern an den Eckständern sowie Diagonalstreben in einigen Brüstungsgefachen ausgesteift ist. Die Giebel und das Zwerchhaus wurden in jüngerer Zeit erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |