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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkhaus des 18. Jahrhunderts, dessen untere Geschosse als Ständerbau errichtet wurden. Die sich über einem flachen Sockel erhebenden beiden unteren Geschosse zeigen ein unregelmäßiges Fachwerkgefüge, das nur mit zwei sehr steilen Streben an der rechten Seite ausgesteift ist. In der Gebäudemitte befand sich ursprünglich eine große Toreinfahrt, die im 19. Jahrhundert zu einer Haustür verkleinert wurde. Das über einer breiten Gebälkzone leicht überkragende Obergeschoss zeigt ein dem unteren Hausteil vergleichbares Fachwerkgefüge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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