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Schmales, dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, dessen untere Geschosse in Ständerbauweise errichtet wurden. Die beiden unteren Geschosse werden durch lange, steile Streben und Kopfwinkelhölzer an den Eckständern ausgesteift und durch zwei Andreaskreuze geschmückt. Das stockwerkweise abgezimmerte Obergeschoss erhebt sich ohne sichtbaren Überstand über einer schmalen Gebälkzone mit profilierten Balkenköpfen und Füllhölzern und weist Mannfiguren an den Eckständern auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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