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Dreigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts über einem hohen Werksteinsockel mit rechtsseitigem Kellerabgang und linksseitiger Freitreppe sowie zweiflügeliger Haustür des mittleren 19. Jahrhunderts zur Erschließung. Die einfach gestalteten, durch streng gereihte Fensterbänder zu je vier Fenstern optisch dominierten Obergeschosse kragen über profilierten Balkenköpfen, Füllhölzern und Schwellen über und werden an den Ecken mittels weit gespreitzter Streben mit beschnitzten Kopfwinkelhölzern ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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