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Schmales, dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf einem niedrigen Werksteinsockel mit mittigem Kellerabgang und linksseitiger Erschließung über eine Freitreppe. Die beiden unteren Geschosse, die mit geschosshohen Streben ausgesteift sind bilden eine bündige Fassade und zeigen, da sie an den Traufseiten durch lange Streben verbunden sind, eine Mischung aus Geschoss- und Stockwerksbau, die die Entstehung des Hauses in die Zeit nach der Mitte des 17. Jahrhunderts datiert. Das oberste Geschoss ist demgegenüber stockwerkweise abgezimmert und mit einer leichten Überkragung über profilierten Balkenköpfen und Füllbrettern aufgebaut. Es wird durch ein jetzt dreiteiliges, ehemals vierteiliges Fensterband gegliedert und mittels Mannfiguren an den Ecken und Diagonalstreben in einigen Brüstungsgefachen ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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