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Zweigeschossiger, traufständiger Bau mit Werksteinerdgeschoss, in dem sich zwei große korbbogige Toreinfahrten befinden. Darüber ein massives Obergeschoss, das durch Lisenen in zwei ungleich große Partien unterteilt ist. Das kleine, ursprünglich als Schmiede genutzte Gebäude wird von einem Satteldach mit einem kleinen übergiebelten Zwerchhaus bedeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |