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Zweigeschossiges, zur Hengstfurt traufständiges Fachwerkeinhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das Gebäude erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und ist stockwerkweise mit leichtem Überstand des Obergeschosses abgezimmert. Die Giebelseite ist verschiefert, die Traufseite zeigt ein einfaches konstruktives Fachwerkgefüge mit breiter Gebälkzone und geschosshohen Streben zur Aussteifung. Es ist das einzige vorgründerzeitliche Gebäude außerhalb des Walkegrabens.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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