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Im Jahre 1891 wurde eine Vorgängerbrücke durch die heutige dreibogige Werksteinbrücke ersetzt. Die über zwei Pfeilern mit Wellenbrechern mit flachen Segmentbögen in Rustikaquaderung gemauerte Brücke hat im späteren 20. Jahrhundert eine neue verbreiterte Fahrbahn erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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