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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage historisches Kurviertel
Um 1858 errichtete Villa des Architekten Christian Holler. Zweigeschossiger, über Soussol stehender Kubus mit Walmdach. Trotz Ecklage eindeutig frontal zur Promenade ausgerichteter Bau. Die Fassade ist mittig akzentuiert mit dreiachsigem Risalit, der 1868 mit einem akrotherbestückten, mit Giebelfeldschmuck und verspieltem Firstknauf ausgestatteten Zwerchhaus überhöht wurde. Dieses Gestaltungsmoment wiederholt sich an der zur Kisseleffstraße orientierten, langgestreckten und gleichwertig zum Ursprungsbau gestalteten Expansion von 1861. Haus Holler gehört zu den wenigen, baulich im Äußeren kaum veränderten, den klassizistischen Form- und Gliederungsrahmen wahrenden Gebäude der Promenade.
Die wohl in den 80er Jahren des 19. Jahrhunderts erfolgte Hofraumbebauung besteht aus einem ländlich gestimmten, zweigeschossigen Massivbau mit Fachwerkaufstockung, verbrettertem Giebel und Schmuckleisten in Form ausgesägter Bretter für Friese und Fensterüberdachungen. Kulturdenkmale aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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