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Die Gesamtanlage erstreckt sich entlang eines Straßenzuges, der an der Einmündung zur Schulstraße abknickt und dabei den Namen von Poststraße in Rosenbergstraße ändert. Es handelt sich um fünf Hofanlagen, in der Zeit um 1800 bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erbaut, die sich in Struktur und Größe stark unterscheiden. Allen gemein sind hohe Sockel- oder Kellergeschosse aus Natursteinquadern oder Bruchstein, meistens mit Eckquaderungen aus rotem Sandstein. Neben den Wohnhäusern haben sich Scheunen und Wirtschaftsgebäude erhalten, die als Vierseithöfe, L-förmig oder in freier Anordnung die verschiedenen Bauformen dokumentieren
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |