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Vollständig erhaltener Dreiseithof mit zweigeschossigen Fachwerkgebäuden auf Werksteinsockeln. Das einfache konstruktive Fachwerkgefüge unter Satteldächern wird nur von dreiviertel hohen Streben ausgesteift. Die Scheune wurde 1888 erbaut. 1924 wurde das Wohnhaus aus der Hofmitte um acht Meter an den Parzellenrand verschoben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |