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(x) Teichberg 3, Turm der alten Kirche
Teichberg 3, Kirche von Osten
Teichberg 3, klassizistischer Kirchturm mit alter Außenwand der Kirche
Kirchturm von Südosten
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(x) Teichberg 3, Turm der alten Kirche
Teichberg 3, klassizistischer Kirchturm mit alter Außenwand der Kirche
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Geismar
  • Teichberg 3
Turm der alten Kirche
Flur: 13
Flurstück: 7/4

Geismar war im Mittelalter Vorort eines kirchlichen Sendbezirks, der bis zur Reformation dem Dekanat Kesterburg des Archidiakonats St. Stephan in Mainz unterstand. Das Patronat dieser großen Pfarre übten seit 1196 Graf Arnold von Schaumburg und Heinrich von Keseberg aus.

1409 nach dem Aussterben der Keseberger belehnte Graf Johann von Nassau Johann von Hohenfels mit der Kirche, deren Patronat 1512 den Johannitern in Wiesenfeld geschenkt wurde. Nach der Reformation 1527 ging es an den Landgrafen von Hessen, bei dem es verblieb.

Um 1800 war die mittelalterliche Kirche für die vielen Gläubigen des Kirchspiels zu klein und zudem in einem sehr baufälligen Zustand. Seit den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts dachte man über den Bau einer neuen Kirche nach. Erst nach dem Ende der napoleonischen Zeit wurden vom Landbaumeister Arend in Marburg die Pläne für einen Neubau erstellt. Zwischen 1826 und 1829 errichtete man nach diesen Plänen den Neubau. Dieser war jedoch von Anfang an mit so starken Mängeln behaftet, dass im Laufe des 19. Jahrhunderts viele Reparaturen nötig wurden und bereits 1905 schon wieder über einen Neubau nachgedacht wurde. Man begnügte sich jedoch bis 1964 mit dem alten Gebäude. In den Jahren 1964 und 1965 wurde die Kirche dann umgebaut, dass heißt man verkleinerte sie um ein Drittel, ersetzte die Westwand und versah den weitgehend erneuerten Bau mit einem Flachdach. Die Inneneinrichtung wurde im Großen und Ganzen entfernt. 1991 versah man das Kirchenschiff jedoch aus optischen Gründen wieder mit einem Walmdach.

Nach dem Umbau der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts blieb außer zwei Außenwänden nur noch der Kirchturm als bauliche Einheit von der ab 1826 errichteten Kirche erhalten. Der dreigeschossige klassizistische Turm wurde aus rotem Sandstein errichtet. Die großen Quader sind überwiegend lagenhaft vermauert und bilden eine weitgehend ungegliederte Wandfläche, die die beiden unteren Geschosse zusammenfasst. Lediglich eine einfache, über eine Freitreppe zu erreichende Tür sowie zwei kleine Fenster an den Seiten und ein Fledermausfenster an der Ansichtsseite gliedern die Wände. Das obere Geschoss erhebt sich über einem stark auskragenden Sandsteinprofil, ist ähnlich den unteren Geschossen weitgehend ungegliedert und von einem breiten, profilierten Traufgesims abgeschlossen. Der achteckige Aufsatz wurde im späten 20. Jahrhundert erneuert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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