Teichberg 12, Pfarrhaus
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Geismar
  • Teichberg 12
  • Teichberg 12a
Pfarrhaus
Flur: 13
Flurstück: 2/2, 2/3

Schon im Mittelalter befand sich an der Stelle des heutigen Pfarrhauses ein Vorgängerbau mit einem Scheunenanbau. Dieser war schon 1613 laut einem Bericht des damaligen Pfarrers Daniel Schüler in einem sehr schlechten Zustand. 1692 wurde er zum Teil auf den alten Kellern durch einen Neubau ersetzt, die Scheune entstand 1783 neu. Das alte Pfarrhaus war in der Mitte des 19. Jahrhunderts so schadhaft, dass man ungeachtet vieler Proteste in der Gemeinde einen Neubau errichtete, der 1863 fertiggestellt wurde. Trotz vieler Baumängel - 1867 Einsturz der Stubendecke, 1870 Einbrechen des Küchenbodens - blieb das Gebäude bis heute erhalten.

Das lang gestreckte, auf einem stumpfwinkligen Grundriss an der Nordwestecke des Kirchhofs errichtete Gebäude zeigt drei unterschiedlich alte Sockelzonen. Ältester Teil ist der wohl noch der frühen Neuzeit zuzurechnende, untere Sockelbereich des östlichen Bauteils, auf dem sich ein weiterer, wohl aus dem 17. Jahrhundert stammender Bruchsteinsockel mit Eckquaderung erhebt, der heute die Rückseite des Erdgeschosses bildet. Der westliche Bauteil verfügt über den jüngsten Sockel, der aus großen, lagenhaft vermauerten Sandsteinen in regelmäßigem Verband aufgemauert ist. Über diesen Sockeln ist 1863 das Fachwerkwohnhaus aufgerichtet worden. Der nach außen schlichte, in Teilen verschieferte Bau zeigt zum Kirchhof ein regelmäßiges, stockwerkweise abgezimmertes Fachwerk mit geschosshohen Streben. Der breitere, westliche Bauteil wird über eine Freitreppe mittig erschlossen und zudem durch ein zweiachsiges Zwerchhaus mit Rundbogenfenstern bekrönt. Tür und Fenster von Erd- und Obergeschoss sind segmentbogig abgeschlossen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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