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Kleines, wohl ehemals als Tagelöhnerhaus genutztes, zur Straße traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus auf einem verputzten, hohen Sockel. Das stockwerkweise mit kleinem Überstand abgezimmerte, regelmäßige Fachwerk wird an den Eckständern mit heute teilweise unvollständigen Mannfiguren ausgesteift. Einzige Zierform des Hauses ist die in einer Art Maske endende Profilkehle am Eckständer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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