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Zweigeschossiges, in den Hofraum zurückgesetztes, traufständiges Fachwerkwohnhaus auf gestuftem Sandsteinquadersockel. Das rückwärtig in der Bauflucht der Kirchstraße stehende Gebäude verfügt über ein leicht auskragendes Obergeschoss über einer Gebälkzone mit genuteten Balkenköpfen und profilierten, gerundeten Füllhölzern und ist mit einem Satteldach abgeschlossen. Während das hohe, auch die Kellerbelichtung einschließende Erdgeschoss durch unterschiedlich lange Streben ausgesteift ist, schließen an die Eckständer des Obergeschosses halbe Mannfiguren mit gegenläufigen Fußstreben an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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