Braunshäuser Straße 1, Oberste Mühle (x)
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Rengershausen
  • Braunshäuser Straße 1
  • Auf dem Teich
Oberste Mühle
Flur: 3
Flurstück: 114/1, 116/1

Die Oberste Mühle wurde zusammen mit der später untergegangenen Rüsselsmühle im Jahre 1393 erstmals erwähnt, als Johann von Hohenfels vom Landgrafen von Hessen unter anderem mit den beiden Mühlen belehnt wurde. Ein erster Müller erscheint urkundlich im Jahre 1485. Seither wird die am nördlichen Ortsausgang an der Nuhne gelegene Mühle ohne Unterbrechung bis zum Einstellen des Mahlbetriebes in den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts betrieben. Als zweigeschossiges, stockwerkweise abgezimmertes Fachwerkhaus steht das in jüngerer Zeit nach Norden verlängerte Mühlengebäude als hinterer Abschluss traufständig zu einem Hof. Das Fachwerk wird durch Mannfiguren mit Herzknaggen und Fußbändern sowie einer geschosshohen Strebe im Erdgeschoss ausgesteift, der rechte Eckständer des Obergeschosses ist profiliert. An der Obergeschossschwelle des Mühlengebäudes findet sich folgende Inschrift: "Gott bewahr dieses Hauss und alle die gen ein und aus - Johannes Tewes und Maria Elisabeth seine Ehefrau haben Gott vertraut und dis Haus mitt Gottes Hülfe aufgericht in Jahr anno 1797 den 29ten Mey". 1996 renoviert. Den Hofraum schließt nach Norden eine rechtwinklig zum Mühlengebäude in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtete Scheune ab.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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