Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiges, auf abgestuftem, zur Straße fast geschosshohem Sockel in Stockwerkbauweise errichtetes Fachwerkeinhaus. Das 1788 direkt nach dem großen Dorfbrand erbaute giebelständige Wohn- und Wirtschaftsgebäude prägt durch seine Größe den Straßenraum der Braunshäuser Straße an der platzartigen Erweiterung im Dorfzentrum entscheidend mit. Über dem als Stall genutzten Sockelgeschoss erhebt sich ein Fachwerkgefüge mit stark dimensionierten, im Obergeschoss beschnitzten Eckständern. Das Erdgeschoss zeigt darüber hinaus ein einfaches konstruktives Gefüge aus schmalen Hölzern mit steilen geschosshohen Streben. Über der breiten Gebälkzone mit ihren profilierten Balkenköpfen und ebensolcher Schwelle findet sich im Obergeschoss regelmäßiges Fachwerk mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern sowie einer noch ablesbaren reichen Durchfensterung der Straßenfassade. Das voluminöse Fachwerkgebäude dokumentiert die Bauweise der Wiederaufbauzeit nach dem großen Brand 1787.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |