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Am Ende einer Sackgasse, sich zum Goldbach öffnender Hof mit Fachwerkhäusern aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Dem Goldbach gegenüber erhebt sich ein städtische Bauformen imitierendes Fachwerkwohnhaus. Der traufständige, zweigeschossige Baukörper verfügt über ein aus Sandsteinen unregelmäßig vermauertes Erdgeschoss ohne Sockelzone, das durch zwei Türen erschlossen wird. Ohne Überstand erhebt sich darüber ein Fachwerkgeschoss mit regelmäßigem einfachen Gefüge mit steilen geschosshohen Streben und einer regelmäßigen Fenstergliederung, das leicht nach rechts versetzt von einem übergiebelten Zwerchhaus bekrönt wird. Dem relativ großen Wohnhaus übereck zugeordnet ist eine kleine, zweigeschossige Fachwerkscheune gleicher Bauzeit mit rechtsseitiger Toreinfahrt. Das Verhältnis von Wohnhaus und Scheune zeigt deutlich, dass hier schon zur Bauzeit keine Vollerwerbslandwirtschaft mehr betrieben wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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