In der Klinge 4
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Röddenau
  • In der Klinge 4
Wohnhaus
Flur: 11
Flurstück: 64/12

In der optischen Verlängerung der Klinge einen Hofraum rückwärtig abschließendes Fachwerkwohnhaus. Der zweigeschossige Bau wurde über einem fast geschosshohen, verputzten Sockel errichtet, der bis heute der Erschließung dient. Das Fachwerk ist stockwerkweise verzimmert und zeigt einen leichten Überstand in der schmalen Gebälkzone. Auffällig ist das Gefüge im Erdgeschoss, das ursprünglich nur über sehr steile kurze Streben und vor allem durch Kopfwinkelhölzer an Eck- und Bundständern ausgesteift war. Das jüngere Obergeschoss zeigt demgegenüber fast geschosshohe Streben mit Fußbändern, wie sie für die Bauzeit um 1800 typisch sind.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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