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Im frühen 19. Jahrhundert neben einem älteren Werksteinbau mit Rustikaquaderung errichtetes, eingeschossiges Backhaus. Das kleine Gebäude wurde aus sorgfältig behauenen Sandsteinen unterschiedlicher Größe erbaut und wird über eine mittige Tür an der Giebelseite, über der sich in einem Sandsteinquader das Datum "Anno 1848" befindet, erschlossen. In jünger Zeit hat man das Haus durch einen Kranz von Ziegeln erhöht und mit einem flachen Satteldach mit Fachwerkgiebeln versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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