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Auf einer hinter der straßenseitigen Bebaung gelegenen, schmalen, aber sehr breiten Parzelle errichtetes zweigeschossiges Fachwerkeinhaus des 18. Jahrhunderts auf flachem Sandsteinquadersockel mit zusätzlicher Fachwerkscheune. Ursprünglich über die Parzellen der Hausnummern 15 und 19 erschlossen, präsentiert sich heute die Rückseite des Gebäudes als Eingangsfassade. Das Obergeschoss kragt über dem hohen Erdgeschoss, das im Wohnteil auch einen Teil des Kellers einschließt, und einer Gebälkzone mit genuteten Balkenköpfen sowie profilierten Füllhölzern und Schwelle leicht aus. Die dem freien Feld zugewandten Eckständer sind mit Rundstabprofilen, die in Voluten enden, versehen. Durch Mannfiguren mit Gegenstreben an den Eckständern und Andreaskreuzen in den Brüstungsfeldern des Obergeschosses ist das Fachwerk ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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