Riedweg 3
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Röddenau
  • Riedweg 3
Wohnhaus
Flur: 13
Flurstück: 42/1

Zweigeschossiges, lang gestrecktes Fachwerkeinhaus, das weit in den Straßenraum des Riedweges hineinragt und diesen so optisch verengt. Das Fachwerkgebäude besteht aus zwei Baukörpern unterschiedlichen Alters, die firstparallel aneinander anschließen. Der linke, ältere Teil wurde im Jahre 1818 als zweigeschossiges Einhaus in Stockwerkbauweise auf einem im Wohnteil niedrigen, im Stallteil hohen Bruchsteinsockel errichtet. Das Gefüge, des mittig durch eine große Toreinfahrt erschlossenen Gebäudes wird durch Mannfiguren an Eck- und Bundständern ausgesteift und verfügt über ein leicht überkragendes Obergeschoss, das durch lange Fensterbänder gegliedert ist. Der rechte jüngere Teil, der im Jahre 1873 angefügt wurde, führt den hohen Bruchsteinsockel des Wirtschaftsteils fort und ist ebenfalls stockwerkweise, hier jedoch ohne Überstände verzimmert. Das einfache konstruktive Gefüge dieses Bauteils wird durch geschosshohe Streben ausgesteift. An den Rähmen beider Bauteile finden sich folgende Inschriften: "Dieses Hauß ward verfertiget durch Zimmermeister Johannes Jesberg zu Röddenau im Jahr 1818 den 2ten May - Durch Gottes Hülf und Macht haben dieses haus erbaut Jacob Huhn und dessen Ehefrau Katharine geb. Huhn am 25. April 1873 Zimmermeister war J. Fackiner Schreufa"


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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