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Zweigeschossiges, giebelständiges, über einem Sockel aus Sandsteinquadern errichtetes Fachwerkeinhaus, dessen Hofraum vor der Trauffassade sich zum Nuhneweg öffnet und an der Biegung des Weges einen optischen Abschluss der Straße bildet. Der Wohnteil wird traufseitig über eine Freitreppe erschlossen und verfügt noch über eine historistische zweiflügelige Tür. Daneben befindet sich ein großes Scheunentor. Erdgeschoss sowie das über einer Gebälkzone mit gerundeten Füllhölzern leicht überkragende Obergeschoss sind von dreiviertel hohen Streben ausgesteift, das Gebäude von einem Satteldach abgeschlossen. Das Anfang des 19. Jahrhunderts errichtete Gebäude verfügt über eine nur noch teilweise lesbare Inschrift: "...Dieser Bau ist erbaut durch den Johann Jost Garte und dessen..."
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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