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Giebelständiges, zweigeschossiges Gebäude aus konstruktivem Fachwerk auf einem Natursteinquadersockel. Durch den großen, zur Straße offenen Hofraum prägt die Traufseite des Gebäudes, das von einem Satteldach abgeschlossen wird, den südlichen Ortseingang. Das Obergeschoss erhebt sich über einer Gebälkzone mit genuteten Balkenköpfen und abgerundeten Füllhölzern. Die Eckständer sind mit Wulstprofilen, die in Voluten enden, versehen und durch dreiviertel hohe Streben ausgesteift.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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