Hauptstraße 3, Mühle
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Frankenberg
Viermünden
  • Hauptstraße 3a
  • Viermündener Mühle
Mühle
Flur: 12
Flurstück: 17/1, 17/2, 17/3, 19/4, 8/4

Schon im ausgehenden Mittelalter befindet sich östlich des Dorfes eine Mühle, die über einen eigenen, von der Eder abgezweigten Mühlkanal mit Wasser versorgt wird. Die erste Errichtung eines Mühlengebäudes ist für das Jahr 1536 bezeugt, als Hermann von Viermund am heutigen Abfluss des Mühlkanals eine Mühle erbauen lässt. Ein Nachfolgebau mit hölzernem Wehr an der Stelle der heutigen Mühle wird 1723 unter dem Freiherrn von Dalwigk erbaut. Dieses Wehr bleibt bis 1901 bestehen, als es durch ein Hochwasser zerstört wird. 1904 entsteht dann das heute noch vorhandene steinerne Wehr. Das Hauptgebäude der Mühle, ein Fachwerkhaus, wird in den Jahren 1907 bis 1909 von Hermann Mater durch den heute noch vorhandenen Massivbau ersetzt. Die Mühle dient später nicht mehr nur zu Mahlzwecken sondern auch als Bäckerei und ab 1920 als Kraftwerk, das Viermünden mit Strom versorgte.

Das heutige Mühlengebäude ist ein auf nahezu quadratischem Grundriss errichteter, verputzter Ziegelbau mit hohem Mansardgeschoss. Im rückwärtigen Bereich setzt das 1904 errichtete Wehr mit seinem Fachwerkobergeschoss in einfachem konstruktiven Fachwerkgefüge unter einem steilen Satteldach an. Der Mühlenbau selbst wird von zwei zweigeschossigen, traufständig entlang des Mühlenkanals errichteten Gebäuden flankiert. Die Erdgeschosse beider Gebäude sind aus Werksteinmauerwerk aus grob behauenen Sandsteinen errichtet, Türen und Fenster sind mit Sandsteinlaibungen versehen. Die Obergeschosse zeigen ein einfaches konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben. Die auf eine lange Geschichte zurückblickende Mühle dokumentiert die Nutzung der Wasserkraft im Edertal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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