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Eine an ungewöhnlicher Stelle im Hinterhofbereich der Häuser Nr. 21 und 25 angesiedelte Hofreite, bestehend aus einem dreigeschossigen Fachwerkwohnhaus und einer langen, firstparallel anschließenden Fachwerkscheune. Das zum Hof traufständige Wohnhaus erhebt sich über einem Sockelgeschoss aus Bruchstein mit Eckquaderung, in dem sich auch die Erschließung des Hauses befindet. Das stockwerkweise abgezimmerte Fachwerk des um 1800 errichteten Hauses zeigt eine breite Gebälkzone mit profilierten Balkenköpfen und Füllhölzern, die einen geringen Geschossüberstand bildet. Firstparallel, jedoch niedriger schließt die zweigeschossige Fachwerkscheune aus dem späteren 19. Jahrhundert an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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