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Winklig mit der Traufseite zur Straße ausgerichtetes und daher den Straßenraum zum Ortsausgang hin verengendes, im früheren 19. Jahrhundert über einem hohem Bruchsteinsockel errichtetes, fünfachsiges, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Der firstparallel angesetzte Stall- und Scheunenteil erhebt sich mit massivem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss über einem flacheren Bruchsteinsockel. Das Fachwerk aller Bauteile ist stockwerkweise ohne Überstände verzimmert und durch geschosshohe Streben ausgesteift. Die bauzeitliche, zweiflüglige Eingangstür des Wohnhauses schneidet in der nach links verschobenen, mittleren Achse in das Sockelmauerwerk ein und wird über eine flache Freitreppe erschlossen. Die ebenfalls bauzeitlichen Fenster sind im linken Hausteil zu Paaren zusammengefasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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