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Durch den Rest einer Rähminschrift auf das Jahr 1798 datiertes Fachwerkwohnhaus einer Hofreite, die eine optische Einheit mit der benachbarten Hofreite Nr. 8 bildet. Das zweigeschossige Fachwerkhaus erhebt sich über einem hohen Werksteinsockel und zeigt im Erdgeschoss ein einfaches konstruktives Fachwerkgefüge, das wohl im 20. Jahrhundert weitgehend erneuert und mit einem übergiebelten Windfang versehen wurde. Über einer breiten Gebälkzone mit genuteten Balkenköpfen und einer profilierten Schwelle wurde mit leichtem Geschossüberstand ein aufwendig verzimmertes Fachwerkgeschoss errichtet. Es verfügt über Mannfiguren an den Eck- und Bundständern sowie durch Eckwinkelhölzer betonte Brüstungsgefache. Zusammen mit seiner firstparallel ansetzenden Fachwerkscheune aus dem Jahre 1742 ist es ein prägendes Element der Ringstraßenbebauung. An der Scheune findet sich folgende Inschrift: "Johann Jost Badefet und seine liebe Hausfrau haben Gott vertraut und diese Scheune erbauet den 28 Mertz Anno 1742"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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