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Kleines, zweigeschossiges Fachwerkhaus auf einem hohen Bruchsteinsockel fast im Zentrum des von der Ringstraße umgebenen Dorfkerns gelegen. Das stockwerkweise verzimmerte, völlig schmucklose Fachwerkwohnhaus aus dem späteren 19. Jahrhundert zeigt ein einfaches konstruktives Fachwerkgefüge mit unterschiedlich hohen Streben und Stockwerken, die ohne Überstand bündig verzimmert sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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