Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das 1809 errichtete, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus bildet den rechten Abschluss einer großen, mit der Nr. 6 gemeinsamen Hofsituation. Das zum Hof traufständige Gebäude erhebt sich über einem hohen, verputzten Sockel und wurde im Erdgeschoss massiv erneuert. Über einer Gebälkzone mit genuteten Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern kragt das Obergeschoss leicht über und zeigt noch ein regelmäßiges Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern. Der über eine Freitreppe zugänglichen, mittigen Erschließung wurde im frühen 20. Jahrhundert ein hölzerner Windfang hinzugefügt. In der Verlängerung des Firstes schließt eine wenig jüngere, auf L-förmigem Grundriss errichtete, zweigeschossige Fachwerkscheune an, deren Verlängerung zum Hof Nr. 6 gehört. Auf der Schwelle des Obergeschosses des Wohnhauses findet sich folgende Inschrift: "Soli Deo Gloria Johann Daniel Battefeld und dessen Ehefrau ... haben Gott viertraut diesses Haus erbaut. Gott wolle diesen ... Daniel Brand von Neukerchen den 15. Mey Anno 1809"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |