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Giebelständig zur Straße stehendes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus aus dem Jahre 1820 mit einer gleichhohen, rechtwinklig anschließenden Fachwerkscheune und einem jüngeren, den Hofraum gegenüber dem Wohnhaus abschließenden Stall. Das Fachwerkwohnhaus erhebt sich über einem hohen Bruchsteinsockel und ist stockwerkweise abgezimmert. Es zeigt ein einfaches konstruktives Gefüge im Erdgeschoss, über dem sich eine schmale Gebälkzone mit leichter Überkragung befindet. Das Obergeschoss zeigt weit gespreizte Dreiviertelstreben mit Fußbändern an den Eck- und Bundständern. Inschrift am Erdgeschossrähm: "Gott möge diesen Bau erhalten vor Schand, Hagel und for Brant, dazu das ganze Vatter Land. Zimmermeister ist gewesen Conrad Feissel aus Franckenau den 17. Julius Anno 1820. Gott segne dieses Haus und die da gehen ein und aus"
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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